Das GAB-Qualitäts-Siegel bestätigt Ihrer Einrichtung, daß sie das GAB-Verfahren zur Qualitätssicherung und –entwicklung sinngemäß, angemessen und zu den eigenen Gegebenheiten passend umgesetzt hat und in allen Einrichtungsteilen, auf die das Siegel sich bezieht, nachhaltig praktiziert.
Es bestätigt
- die aktive Handhabung des Verfahrens durch die MitarbeiterInnen,
- das flexible und situationsgemäße Realisieren der vereinbarten
Qualitätsziele, - die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität in allen Kernbereichen der Einrichtung im Sinne des Verfahrens.
Das Siegel will keine Vereinheitlichung des Qualitätsmanagements nach dem GAB-Verfahren herbeiführen, sondern im Gegenteil die Vielfalt der Realisierungsformen fördern. Es stützt und schützt ausdrücklich die Freiheit jeder Einrichtung, entsprechend ihren jeweiligen Bedingungen und Möglichkeiten die Prinzipien des GAB-Verfahrens auf eigenen originellen Wegen zu verwirklichen.
Das GAB-Qualitäts-Siegel wird in zwei aufeinander aufbauenden Stufen vergeben, der „Grundform“ und der „Vollform“ (
Checkliste zur Selbsteinschätzung als PDF).
Die Grundform kann vergeben werden, wenn die Einrichtung die Grundelemente des GAB-Verfahrens, die eine elementare Form des Qualitätsmanagements gewährleisten, in ihren Kernbereichen praktiziert; Die Vollform kann vergeben werden, wenn die Einrichtung sämtliche empfohlenen Elemente des Verfahrens, einschließlich Kollegialer Beratung und systematischer Evaluation sowie regelmäßiger Nachschulung der im Qualitätsmanagement tätigen Mitarbeiter in allen Teilbereichen praktiziert.
Damit eine Einrichtungen das GAB-Qualitäts-Siegel führen kann, muß eine unabhängige Zertifizierungsstelle in einer Überprüfung feststellen, dass das Qualitätsmanagement in Struktur und Praxis mit den Anforderungen der Grund- oder Vollform des GAB-Qualitäts-Siegels übereinstimmt.
Und so sieht die Vergabe des GAB-Qualitäts-Siegels aus:
1. Wenn Sie sich für Ihre Einrichtung für das GAB-Qualitäts-Siegel interessieren, schicken Sie uns bitte den beiliegenden ausgefüllten Antrag.
2. Wir leiten diesen Antrag an die von uns mit der Durchführung der Überprüfung beauftragten akkreditierten Zertifizierungsstelle SocialCert weiter.
3. Die Zertifizierungsstelle setzt sich mit Ihnen wegen der nötigen Unterlagen und Nachweise in Verbindung.
4. Ihre Unterlagen und Nachweise werden von SocialCert geprüft.
5. Anschließend findet eine Begutachtung durch SocialCert vor Ort statt. Sie umfasst eine Prüfung sämtlicher Qualitätsdokumente Ihrer Einrichtung sowie eine Stichprobenbefragung von Mitarbeitern, Führungskräften und Klienten. Der Begutachter kann bei Aktivitäten des Qualitätsmanagements hospitieren. In einem Abschlussgespräch teilt er seine Befunde mündlich mit.
6. Der schriftliche Begutachtungsbericht wird der Einrichtung zugesandt und enthält im Falle von festgestellten Mängeln Empfehlungen und Auflagen zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements nach dem GAB-Verfahren. Eine Kopie dieses Berichtes geht an die GAB.
7. Dieser schriftliche Begutachtungsbericht enthält eine Empfehlung zur Siegelvergabe.
8. Die GAB verleiht der Einrichtung bei einer positiven Empfehlung das GAB-Qualitäts-Siegel für eine Dauer von 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann das Siegel erneuert werden.
Kosten:
Für die Überprüfung der Unterlagen müssen Sie je nach Größe der Einrichtung mit 1 bis 2 Tagen rechnen, ebenso für die Begutachtung vor Ort.
Beantragung:
Antragsformular